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   LSG Bayern, 30.07.2009 - L 6 R 120/09   

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https://dejure.org/2009,31710
LSG Bayern, 30.07.2009 - L 6 R 120/09 (https://dejure.org/2009,31710)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.07.2009 - L 6 R 120/09 (https://dejure.org/2009,31710)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - L 6 R 120/09 (https://dejure.org/2009,31710)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2009 - L 6 R 120/09
    Durch Art. 6 § 4 c Abs. 2 FANG hat der Gesetzgeber in umfassungsrechtlich unbedenklicher Weise die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, die ihm mit den Beschlüssen vom 13. Juni 2006 (Az.: 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01) gemacht worden sind.

    Durch die Regelung des Art. 6 § 4c Abs. 2 FANG hat der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt, die ihm mit den Beschlüssen vom 13. Juni 2006 (Az. 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01) gemacht worden sind.

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2009 - L 6 R 120/09
    Die Entscheidung des Gesetzgebers, Versicherte mit einem Rentenbeginn 1. August 2008 nicht mehr in den Genuss der Übergangsregelung kommen zu lassen, ist bei Berücksichtigung dieses weiten Ermessensspielraums des Gesetzgebers und der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Stichtagsregelungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008, Az. u.a. 1 BvL 3/05) nicht zu beanstanden.
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R

    Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2009 - L 6 R 120/09
    Verbindlich festgestellt wird im Vormerkungsbescheid sowohl der Rechtscharakter der vorgemerkten Zeit als auch deren zeitlicher Umfang, nicht hingegen die abschließende Entscheidung über die Anrechnung und Bewertung dieser Zeiten (BSG, Urteil vom 30. März 2004, Az. B 4 RA 36/02 R, in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2011 - L 9 R 2001/10
    Vorliegend lässt der Senat dahingestellt, ob die Multiplikation der EP mit dem Faktor 0, 6 bzw. die Kürzung der EP um 40 % überhaupt eine Feststellung von Tatbeständen von Zeiten rentenversicherungsrechtlicher Relevanz im Sinne des § 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI darstellt oder ob darin lediglich ein reiner Bewertungsfaktor zu sehen ist, über dessen Anwendung erst bei der Entscheidung über die Rentengewährung zu befinden ist (so wohl Bayerisches LSG, Urteil vom 30.7.2009 - L 6 R 120/09 -).

    Damit schließt sich der Senat der vom BSG vertretenen Rechtsauffassung (Urteil vom 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R in Juris, Urteile vom 25.2.2010 - B 13 R 61/09 - in SozR 4-5050 § 22 Nr. 10 - und vom 20.10.2009 - B 5 R 38/08 R - in SozR 4-5050 § 22 Nr. 9 und in Juris) sowie der vom LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 17.11.2010 - L 2 R 435/10 - in Juris), der von dem Bayerischen LSG (Urteil vom 30.7.2009 - L 6 R 120/09 - in Juris) und der vom LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 5.10.2009 - L 3 R 95/09 - in Juris) vertretenen Rechtsauffassung an.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2013 - L 9 R 1016/11
    Denn bei den Vermerken unter "Vorbehalte und Erläuterungen" sowie unter "Erläuterungen" zu der Kürzung von EP für den nach dem FRG anerkannten Zeiten um 60 % handelt es sich um keine Feststellung von Tatbeständen rentenversicherungsrechtlicher Relevanz im Sinne des § 149 Abs. 5 S. 1 SGB VI, sondern allenfalls um einen Bewertungsfaktor, der erst bei der Entscheidung über die Rentengewährung relevant wird (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 30.7.2009 - L 6 R 120/09 - in Juris).

    Aus den später ergangenen Bescheiden ist auch nicht zu entnehmen, dass keine Multiplikation mit dem Faktor 0, 6 gemäß § 22 Abs. 4 FRG zu erfolgen hat (Bayerisches LSG, Urteil vom 30.7.2009, aaO).

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